Amtliche Mitteilung - engere Bürgermeisterwahl und Wahlergebniss vom 26.09.2021
Einladung zum Infoabend "Schule gemeinsam gestalten"
Schule gemeinsam gestalten!
Einladung zum Infoabend für alle Elter, Klasseelternvertreter, Stellvertreter, Elternvereinsfunktionäre und interessierte Pädagogen.
Hier finden Sie die Termine.
Amtliche Mitteilung - Wahl, Volksbegehren und Sirenenprobe
Die Amtliche Mitteilung bezüglich Landtags- Gemeinderats und Bürgermeisterwahl, die Öffnungszeiten des Volksbegehren und die Sierenprobe finden Sie hier.
In Deutschland geimpft: Eintragung im Ö E-Impfpass möglich-jedoch nicht automatisch
In Deutschland geimpft: Eintrag im Ö E-Impfpass möglich- aber nicht automatisch!
Viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher pendeln regelmäßig über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland. Auch während der Coronazeit, weshalb manche auch die Schutzimpfung beim Arbeitgeber bzw. in Deutschland erhalten haben. Damit sie in Österreich ihren Grüne Pass erhalten, muss die Impfung allerdings im Österreichischen E-Impfpass eingetragen werden. Eine Nachtragung mit einem entsprechenden Nachweis einer im Ausland erhaltenen Corona-Schutzimpfung ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern der Impfstoff in Österreich auch anerkannt ist. Eine solche Nachtragung wird unter anderem von Hausärzten und Hausärztinnen, gegen Verrechnung, vorgenommen. Mitzubringen ist dafür ein qualifizierter Impfnachweis, der alle nötigen Informationen, wie beispielsweise Chargenetikett, Datum der Impfung und die impfende Stelle, den impfenden Arzt enthält. Der Nachtrag im E-Impfpass bildet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats/grüner Pass. Wenn die Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff verabreicht wurde und die Impfung in den e-Impfpass eingetragen ist, wird automatisiert ein Impfzertifikat erstellt, welches über www.gesundheit.gv.at abgerufen werden kann.
Medienanfragen zum Thema COVID-19 in Oberösterreich an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hochinzidenzverordnung für den Bezirk Braunau
Hochinzidenzverordnung für den Bezirk Braunau die ab 18.09.2021 gültig ist.
Verordnung