Informations-und Aufklärungskampagne zur Covid-Schutzimpfung
Anbei eine aktuelle Informations- und Aufklärungskampagne zur Covid-Schutzimmpfung
Mehr Informationen finden Sie hier.
Verordnung der BH Braunau über die Aufhebung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Bezirk Braunau
Anbei die aktuelle Verordnung der BH Braunau.
Verordnung vom 08.11.2021
In Deutschland geimpft: Eintragung im Ö E-Impfpass möglich-jedoch nicht automatisch
In Deutschland geimpft: Eintrag im Ö E-Impfpass möglich- aber nicht automatisch!
Viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher pendeln regelmäßig über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland. Auch während der Coronazeit, weshalb manche auch die Schutzimpfung beim Arbeitgeber bzw. in Deutschland erhalten haben. Damit sie in Österreich ihren Grüne Pass erhalten, muss die Impfung allerdings im Österreichischen E-Impfpass eingetragen werden. Eine Nachtragung mit einem entsprechenden Nachweis einer im Ausland erhaltenen Corona-Schutzimpfung ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern der Impfstoff in Österreich auch anerkannt ist. Eine solche Nachtragung wird unter anderem von Hausärzten und Hausärztinnen, gegen Verrechnung, vorgenommen. Mitzubringen ist dafür ein qualifizierter Impfnachweis, der alle nötigen Informationen, wie beispielsweise Chargenetikett, Datum der Impfung und die impfende Stelle, den impfenden Arzt enthält. Der Nachtrag im E-Impfpass bildet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats/grüner Pass. Wenn die Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff verabreicht wurde und die Impfung in den e-Impfpass eingetragen ist, wird automatisiert ein Impfzertifikat erstellt, welches über www.gesundheit.gv.at abgerufen werden kann.
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Aufhebung über die zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Bezirk Braunau
Verordnung tritt mit 29.09.2021 00:00 Uhr in Kraft.
Hochinzidenzverordnung für den Bezirk Braunau
Hochinzidenzverordnung für den Bezirk Braunau die ab 18.09.2021 gültig ist.
Verordnung