Mit 22.04.2023 wurden die Gebiete in denen ein stark erhöhtes Geflügelpest-Risiko gilt, aufgehoben. Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.
Die genauen Informationen finden Sie hier.
Mit 22.04.2023 wurden die Gebiete in denen ein stark erhöhtes Geflügelpest-Risiko gilt, aufgehoben. Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.
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