Mit 22.04.2023 wurden die Gebiete in denen ein stark erhöhtes Geflügelpest-Risiko gilt, aufgehoben. Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.
Die genauen Informationen finden Sie hier.
Im Sinne des § 93 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Gilgenberg am Weilhart in der am 12.04.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.