Die Amtstafel

Verlautbarung Eintragungsverfahren Volksbegehren 19.06.2023 bis 26.06.2023

Aktuelle Volksbegehren:

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. 

Die Stimmberechtigten können während des Eintragungszeitraums in der Gemeinde die jeweiligen Texte der Volksbegehren lesen.

Bitte bringen Sie zur Eintragung einen Pass, Personalausweis oder einen Führerschein mit, aus dem eindeutig Ihre Identität hervorgeht.

Erst nach Feststellung der Identität ist eine Eintragung möglich.

Die Zustimmung zu einem Volksbegehren erfolgt persönlich mittels eigenhändiger Unterschrift im Gemeindeamt auf dem Eintragungsformular.

Die Eintragung kann auch online getätigt werden. (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. Juni 2023), 20:00 Uhr durchführen.

In der Gemeinde Gilgenberg am Weilhart können Eintragungen an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: 

Montag, 19. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 24. Juni 2023, geschlossen
Sonntag, 25. Juni 2023, beschlossen
Montag, 26. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Corona-Virus _ Hilfsdienste durch Landjugend Gilgenberg

Sehr geehrte Gilgenbergerinnen und Gilgenberger,

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen!

Das Corona-Virus und die Anordnungen der Bundesregierung gegen dessen Ausbreitung, bestimmen das Leben in unserer Gemeinde derzeit.
Besonderes die älteren Mitglieder unserer Gemeinde sind gefährdet und es liegt an uns allen sie zu schützen.


Aus diesem Grund haben wir, die Landjugend Gilgenberg uns dazu entschlossen, diesen Menschen unter die Arme zu greifen.

Wir helfen euch gerne und erlegdigen:

  • Lebensmitteleinkäufe
  • Apothekengänge

Meldet euch dazu einfach bei:

  • Julia Pemwieser               0650/9193773
  • Stefanie Mauracher        0676/821260464
  • Patrick Gaisberger           0660/1893857

Details zu den Besorgungen oder anderen Bitten werden telefonisch besprochen. Am besten ist es, wenn ihr euch zwischen 08:00 und 16:00 meldet, in Ausnahmen, darf natürlich auch außerhalb dieser Zeiten angerufen werden.

Bitte ruft uns an wenn ihr Unterstützung braucht, denn wir helfen gerne und freuen uns schon auf eure Anrufe!

Landjugend Gilgenberg

Wir müssen alle zusammenhelfen, um diese Krise gemeinsam zu bewältigen!

Coronavirus (COVID-19)

Coronavirus (COVID-19)

Das Gemeindeamt, der Kindergarten haben ab 18.Mai wieder ihren Vollbetrieb - natürlich unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen - wieder aufgenommen.

der aktuelle Zivilschutztipp - Schutzmaske Selbstgebastelt - hier - Die Maske ersetzt nicht das Abstand halten. Jeder Einzelne muss daran denken : Ich wasche meine Hände und halte Abstand.

weiter Info vom oö.Zivilschutz unter www.zivilschutz-ooe.at/corona

Jetzt Nahversorgerlieferservice Regional nutzen. Näheres hier

www.Lieferserviceregional.at/Braunau/

Info des BAV-Braunau - näheres auf www.umweltprofis.at/braunau

weiterer Aufruf des Bezirkshauptmannes an die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes, sich weiterhin an die gesetzlichen Beschränkungsmaßnahmen im sozialen Umgang zu halten !

Wir verweisen weiters auf die bekannten Hygienebestimmungen (Mindestabstand, regelmäßiges Hände waschen, Desinfizieren....)

Bei Fragen bitte die Hotline 0800/555 621

bei konkreten Verdachtsfällen bitte die 1450 anrufen.

Bitte nehmen Sie die Lage ernst und schränken Sie Ihre sozialen Kontakte weiterhin ein.                             BLEIBEN SIE GESUND !!!

Hinweise der Hausärzte und Krisenstäbe

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.-Nr.: 07728 8012
Web: www.gilgenberg.at

Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung!


Veranstaltungsverbot nach Epidemiegesetz

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau, mit der im Bezirk Braunau die Durchführung von Veranstaltungen untersagt wird.

Veranstaltungsverbots-Verordnung 2020
Gemäß §§ 15, 18 des Epidemiegesetzes 1950, BGBI. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBI I Nr. 7/2018 wird wegen des Auftretens der anzeigepflichtigen Krankheit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) folgendes verordnet:

 

 


Informations-Hotline 0800 555 621

Die Informations-Hotline 0800 555 621 wurde verstärkt. Dazu wurde das Call Center im Innenministerium hochgefahren, um die AGES zu unterstützen. 

Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie 1450.


Einsatz- und Koordinationscenter im BMI

Das Bundesministerium für Inneres ist für die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements verantwortlich; das Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) ist dabei die zentrale 24/7-Informations-, Kommunikations- und Koordinationsplattform. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln seit Dezember 2019 rund um die Uhr alle wesentlichen Informationen zum Coronavirus, um die notwendigen Maßnahmen koordinieren zu können. Seit Jänner 2020 werden auch fortlaufend ressortübergreifend Lagebilder erstellt. 

Tägliche Informationen zur aktuellen Lage zum Coronavirus an die Öffentlichkeit erfolgen aus dem Medienzentrum im BMI und per Presseaussendung. In Anlassfällen wird separat informiert.


Internationale Lage

Auch zu den Behörden der umliegenden Länder besteht engmaschiger Kontakt und regelmäßiger Austausch der aktuellen Lage. Immer mehr Länder sind vom Coronavirus betroffen. Erste Fälle werden gemeldet aus San Marino, den Niederlanden, Litauen, der Schweiz, Kroatien und Griechenland, Estland, Nord Mazedonien, Dänemark, Rumänien, Norwegen und Brasilien. 

Informationen zur internationalen Lage sind unter https://www.ecdc.europa.eu/en/news-events abrufbar. 

Das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten informiert unter  https://www.bmeia.gv.at/ zu aktuellen Vorsichtsmaßnahmen bei Auslandsreisen.  


Hilfreiche Informationen:

Informationen BMI:
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Atemhygiene_pdfUA.pdf (0.06 MB)
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Augen, Nase, Mund_pdfUA.pdf (0.06 MB)
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Distanz_pdfUA.pdf (0.06 MB)
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Gesundheitsnummer 1450_pdfUA.pdf (0.05 MB)
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Hände_pdfUA.pdf (0.07 MB)
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - Hotline_pdfUA.pdf (0.06 MB)
BMI - Behoerdliche_Vorgangsweise_bei_SARS.pdf (0.21 MB)
BMI - Checkliste_zur_Beurteilung_von_Veranstaltungen.pdf (0.13 MB)
BMI - Corona-Virus_Information_und_Verhalten.pdf (1.45 MB)
BMI - Empfehlungen_zur_Risikobewertung_von_Grossveranstaltungen.pdf (1.43 MB)
BMI - Erlass_BMSGPK.pdf (0.11 MB)
BMI - Erlass_Massnahmen_gegen_Zusammenstroemen_groesserer_Menschenmengen

Informationen Bildungsdirektion:
Information Bildungsdirektion OÖ_1.pdf (0.3 MB)
Information Bildungsdirektion OÖ_2.pdf (0.28 MB)

Informationen Sozialministerium:
Info Sozialministerium.pdf (0.08 MB)

Information "uugot.it" (gefördert vom Bundeskanzleramt):
Aussendung - COVID-19.pdf (0.25 MB)

Information Zivilschutz: 
Zivilschutz Selbstschutztipps Coronavirus

Informationen Rotes Kreuz:
Was passiert bei Verdacht auf eine Erkrankung?
Risiken minimieren_Rotes Kreuz.pdf (0.04 MB)
Beilage_Checkliste_Corona_Informationskette.pdf (0.35 MB)

Information World Health Organisation (WHO):
WHO - Empfehlungen zu Veranstaltung engl..pdf (0.96 MB)

Hilfreiche Websites:
https://www.sozialministerium.at/Informationen

Breitbandausbau in Gilgenberg - Glasfasernetzaubau

Anlässlich des ersten Informationsabends über den künftigen Glasfasernetzausbau in unserer Gemeinde gemeinsam mit einem Vertreter des Breitbandbüro OÖ. haben viele Besucher ihr Interesse gezeigt und auch bereits bekundet.

Um Ihnen zukünftig Internet, Fernsehen und Telefonieren in bester Qualität über das neue Glasfasernetz für Ihren Haushalt in unserer Gemeinde flächendeckend zu ermöglichen, ist vorerst die Abgabe einer Interessentenbekundung die Voraussetzung. Um das Projekt zügig voranzutreiben ist eine mind. 50%-ige Interessentenbekundung der förderbaren Haushalte notwendig. Förderbar heißt, Haushalt außerhalb des Ortsgebietes von Gilgenberg.

Bitte die Formulare rechtzeitig beim Gemeindeamt abzugeben.

Formular Interessensbekundung hier

weitere Links zur Information www.breitband-ooe.at oder www.fiberservice.at

Der Ausbau des flächendeckenden, oberösterreichischen Glasfasernetzes hat begonnen: Mittels "Fiber To The Home"-Technologie (FTTH, Lichtwellenleiter bis ins Wohnzimmer) ermöglicht schon jetzt in ausgewählten, innovativen Gebieten den schnellst möglichen Zugang zum Internet.

Durch die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und einem Provider, sowie mit Unterstützung eines Förderprojektes von EU, Bund und Land OÖ, werden Haushalte bis zum hauseigenen Übergabepunkt direkt mittels Glasfaserkabel an ein Glasfasernetz (FTTH) angeschlossen. Dadurch wird keinerlei Verlust mehr an Geschwindigkeit zugelassen, wie es bei derzeit üblichen Teilglasfasernetzen (VDSL) und dem herkömmlichen Leitungsnetz (DSL oder KOAX) der Fall ist. Es werden somit vielfach höhere Geschwindigkeiten erreicht als bei anderen Technologien. Diese maximierte Download- sowie Uploadgeschwindigkeit wird in naher Zukunft flächendeckend notwendig sein, um den neuen Anforderungen im Nutzerverhalten gerecht zu werden.

 

Oö.Tourismusgesetz 2018 - Freizeitwohnungspauschale

 

Mit 01.01.2019 wird die bisher angefallene Ortstaxe von Tourismusgemeinden von der Gemeindeabgabe in eine Landesabgabe umgewandelt und die Freizeitwohnungspauschale neu eingeführt.

Das bedeutet, dass nicht mehr nur Tourismusgemeinden abgabenpflichtig sind, sondern alle Gemeinden in OÖ. Die Freizeitwohnungspauschale müssen Eigentümer einer Wohnung (oder eines Gebäudes) in ganz OÖ entrichten, wenn die betreffende Wohnung länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde (§ 54 Oö. Tourismusgesetz 2018).

Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung. Es gibt zwei Kategorien:

  • Pauschale für Wohnungen unter 50 m² jährlich € 72,00 plus 100% Gemeinde-Zuschlag ab 01.01.2020 (Gesamt  € 144,00)
  • Pauschale für Wohnungen über 50 m² jährlich € 108,00 plus 100% Gemeinde-Zuschlag ab 01.01.2020 (Gesamt € 216,00)

Betroffene Besitzer jener Wohnungen werden von der Gemeinde per Post verständigt. Die Freizeitwohnungspauschale ist unter Bekanntgabe der Nutzfläche, jeweils bis spätestens 01.12. jedes Jahres an die Gemeinde zu entrichten. Die Gemeinden haben die  Pauschale Gebühr an das Land abzuführen. Der Gemeindezuschlag verbleibt in der Gemeindekasse.

Copyright © 2014. Gemeinde Gilgenberg am Weilhart, Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich

A-5133 Gilgenberg 15, Telefon 07728/8012, Fax 07728/8012-15