Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Unser Gesamtes Gemeindegebiet liegt in einer Überwachungszone nach der Geflügelpest-Verordnung 2007.
In den Schutz- und Überwachungszonen gilt für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel ausnahmslos eine Aufstallungspflicht. Auch Tierhalter mit weniger als 50 Tieren haben ihr Geflügel oder ihre in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Stall zu halten.
Die Geflügelpest ist für Vögel eine ansteckende und gefährliche Krankheit. Sie bedeutet für die betroffenen Tiere erhebliches Leid und muss jeder von der Geflügelpest betroffene Tierbestand getötet werden.
Jeder Verstoß gegen die Stallpflicht wird von der Bezirkshauptmannschaft verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden.
Außerdem haben Tierhalter von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltener Vögel ihren Tierbestand der Bezirkshauptmannschaft Braunau zu melden.
Das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 02.02.2023 finden Sie hier.
Das Merkblatt für Geflügelhalter:innen in Schutz- und Überwachungszonen finden Sie hier.